AGB Immobilien EnergieCheck
§ 1
Allgemeines und Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen haben für alle unsere Angebote, Verkäufe,
Lieferungen und Leistungen sowie alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen Gültigkeit. Abweichungen von den
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Das gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung stimmen wir ausdrücklich
schriftlich zu.
3. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen,
mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dieser einen
gewerblichen oder selbständigen berufliche Tätigkeit zugerechnet werden
kann.
4. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen
wir in Geschäftsbeziehung treten, die in Ausübung einer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
5. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei uns anzunehmen.
3. Sofern nicht anders vereinbart, schulden wir keinen Erfolg im Sinne des §
631 BGB und auf das Vertragsverhältnis ist das Dienstvertragsrecht
anwendbar, sofern diese Geschäftsbedingungen keine anderen Regelungen
enthalten.
§ 3 Vergütung
1. Unsere Preise sind freibleibend. Irrtum bleibt vorbehalten.
2. Der Kunde kann Zahlung per Überweisung oder bar leisten. Wir behalten
uns vor, einzelne Zahlungsarten gegenüber dem Kunden auszuschließen.
Dies gilt insbesondere bei erstmaligen Aufträgen, bei Aufträgen mit
Unternehmern oder bei Kunden, deren Bonität nicht sichergestellt ist.
3. Der Verbraucher hat während des Verzuges eine Geldschuld in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
4. Der Unternehmer hat während des Verzuges eine Geldschuld in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber einem
Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde
kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst
nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.
Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und
die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von
zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist
die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft
die volle Beweislast für sämtliche Anspruchvoraussetzungen, insbesondere
für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem
Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, über
offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. . Maßgeblich für die
Wahrung der Frist ist der Zugang der Nachricht bei uns. Unterlässt der
Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte
zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Das gilt nicht bei
Arglist. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende
Herstelleraussagen zum Vertragsabschluss mit uns bewogen, trifft ihn für
seine Entscheidung die Beweislast.
6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abschluss
unserer Leistung. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei
Jahre ab diesem Zeitpunkt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel
nicht rechtzeitig angezeigt hat.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
§ 5 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere
Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
2. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach
einem Jahr ab Abschluss unserer Leistung. Dies gilt nicht, wenn uns
grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des
Lebens.
§ 6 Datenschutz
1. Wir sind berechtigt, die in Bezug auf die Geschäftsbeziehung oder im
Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des
Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich
dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Fall einer
Vertragslücke.